Seltsame Sitten im Rotlichtmilieu bei der Wiener Polizei

•14. Mai 2007 • 1 Kommentar

Seltsame Sitten haben sich, wie es scheint, bei der Wiener Polizei eingeschlichen. Musste man früher von Beamten direkt ertappt oder per Photo dingfest gemacht werden, so genügen heutzutage schon Vermutungen. Steht die Polizei benachrangt im Querverkehr, so kann sie aufgrund des späten Kreuzens des bevorrangten Querverkehres anscheinend feststellen, ob es grün blinkt, orange oder gar rot war. Die Polizei irrt sich ja bekanntlich nie. Sollte sich diese Methode dennoch ausweiten, dann Rechtsstatt gute Nacht.

Oder kann wer an Hand von Geräuschen aus der Nachbarwohnung verbindlich feststellen ohne es gesehen zu haben, ob jemand streitet, sich freut, geschlagen wird oder vor lauter Lust schreit?

Für den Straßenverkehr gibt es eigentlich eindeutige Dienstvorschriften, die auch eingehalten werden sollten. Aber heutzutage ist es so, dass man, sobald man sich in ein Auto setzt, mit einem Fuß schon im Kriminal steht und beim Überfahren einer Kreuzung fast verhaftet wird, wenn man behauptet, es war nicht Rot. Kommt jetzt schon die Beweisumkehr, dass der Beschuldigte Beweise seiner Unschuld vorlegen muss und nicht umgekehrt (so wie es der Rechtsstaat vorsieht)?

Wahrscheinlich waren die Beamten vom Rotlicht ihrer eigenen Ampel geblendet – oder von dem beim nächsten Bordell.